Unsere Verkäufe unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vor allen Einkaufsbedingungen überwiegen, außer bei formeller und ausdrücklicher Ausnahmeregelung unsererseits. Jede Bestellung hat von Rechts wegen die vollständige Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen zur Folge. Diese können durch gegenteilige Bestimmungen auf den Bestellscheinen des Käufers oder in seinen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert werden. Die Tatsache, dass der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt irgendeine der vorliegenden Klauseln nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer der besagten Bedingungen ausgelegt werden.
Vom Verkäufer ausgehändigte oder zugesandte Entwürfe, Werkzeugpläne, Studien und Unterlagen jeder Art bleiben immer vollständig sein Eigentum. Sie müssen ihm auf Anfrage zurückgegeben werden. Sie werden ihm kostenlos überlassen, wenn auf sie die Bestellung folgt, die sie zum Gegenstand haben; ansonsten müssen dem Verkäufer Studien- und Fahrtkosten ersetzt werden. Der Verkäufer behält das vollständige intellektuelle Eigentum an diesen Entwürfen, Studien, Plänen und Unterlagen, die ohne seine schriftliche Genehmigung weder weitergegeben noch ausgeführt werden dürfen. Speziell für einen bestimmten Kunden hergestellte Werkzeuge werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt und stehen dem Käufer in den Werkstätten des Verkäufers weiter zur Verfügung, dürfen aber ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers seine Fabriken nicht verlassen, und dieser behält sich die Möglichkeit vor, sie jederzeit zu dem in Rechnung gestellten Preis, vermindert um die Abschreibung und den Verschleiß, zurückzukaufen. In keinem Fall dürfen die Produkte unter anderen Marken, Artikelnummern oder Verpackungen als den vom Verkäufer benutzten vertrieben werden, außer im Falle seiner ausdrücklichen Sondergenehmigung. Der Käufer vereinbart, seinen eigenen Teilekäufern identische Verpflichtungen aufzuerlegen und dem Verkäufer jeden ihm zur Kenntnis gelangten Verstoß mitzuteilen.
Die Preise verstehen sich netto für Geräte im Werk oder Lager des Verkäufers. Die in Rechnung gestellten Preise sind diejenigen der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Preisangebote können gemäß den in der Branche üblichen Formen der Preisschwankung geändert werden. Die Lieferung gilt, außer bei gegenteiliger Vereinbarung, als in den Werken oder Lagern des Verkäufers ausgeführt. Das Prinzip der Lieferung in den Werken oder Lagern des Verkäufers kann durch andere Angaben keine Ausnahmeregelung erfahren. Wenn der Versand aus irgendeinem vom Willen des Verkäufers unabhängigen Grund verzögert wird und er dieser Verzögerung zustimmt, werden die Geräte ggf. auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert und befördert, und der Verkäufer lehnt jede Verantwortung diesbezüglich ab. Diese Verfügungen verändern in keiner Weise die Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Lieferung und stellen keinerlei Novation dar. Die Lieferfristen werden im Einvernehmen mit dem Käufer je nach Art der Teile vereinbart, und sie werden auf dem Bestellschein angegeben. Sie gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Verzugszinsen können nur zur Anwendung gebracht werden, wenn die Verzögerung durch Verschulden des Verkäufers verursacht wird und er einen reellen Schaden herbeigeführt hat, der kontradiktorisch festgestellt worden ist. Sie können nicht zur Anwendung kommen, wenn der Käufer den Verkäufer im Falle des Verzugs nicht schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt hat, diese Verzugszinsen zur Anwendung zu bringen. Der Verkäufer wird von Rechts wegen von jeder Verpflichtung bezüglich der Lieferfristen befreit, wenn die Zahlungsbedingungen vom Käufer nicht eingehalten worden sind, insbesondere
Die Bezahlung gelieferter Waren kann nicht aufgrund der Strafen verschoben oder geändert werden. Jede Kenntnis von einer bedeutenden Veränderung der wirtschaftlichen oder finanziellen Lage des Käufers, auch nach teilweiser Ausführung der Bestellungen, ermöglicht dem Verkäufer, die Änderung ihrer Erfüllungs- und Zahlungsbedingungen zu erwirken.
Die Kosten für Verpackungen sind, außer bei gegenteiliger Vereinbarung, in der Rechnungsstellung enthalten, und die Verpackungen werden nicht vom Verkäufer zurückgenommen. Sollte zu diesem Thema keine besondere Angabe gemacht werden, wird die Verpackung vom Verkäufer vorbereitet, der bestmöglich im Interesse des Käufers handelt.
Im Vertrag werden die Zahlungsbedingungen festgelegt. Mangels anders lautender Verfügungen zwischen den Parteien, werden die gelieferten Waren nach 30 Tagen zum Monatsende in Rechnung gestellt und sind netto und ohne Preisnachlass zu zahlen. In der Rechnung ist das Datum angegeben, zu dem die Zahlung erfolgen muss: die Zahlungen erfolgen an den Firmensitz des Verkäufers. Jeder Zahlungsverzug im Verhältnis zu den im Vertrag festgelegten Terminen hat von Rechts wegen Verzugszinsen auf die noch ausstehenden Beträge zum anderthalbfachen gesetzlichen Zinssatz zur Folge, und zwar unbeschadet der Fälligkeit der Schuld. Die Zahlungstermine können unter keinem Vorwand verzögert werden, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits. Die Rückgabe der Handelspapiere muss innerhalb von acht Arbeitstagen nach ihrer Vorlage zur Annahme erfolgen. Im Falle des Verkaufs, der Abtretung, der Verpfändung oder der Einlage des Geschäftsvermögens des Käufers oder seiner Gerätschaften in eine Gesellschaft, wie auch im Falle, dass eine der Zahlungen oder die Annahme eines der Wechsel nicht termingerecht erfolgt, werden die geschuldeten Beträge sofort fällig, ungeachtet der zuvor vereinbarten Bedingungen.
Der Verkäufer behält das Eigentum an den verkauften Gütern bis zur effektiven Zahlung des gesamten Preises, und zwar Hauptschuld, Zinsen, Strafen u. a. Die Nichtbezahlung irgendeiner Fälligkeit kann die Forderung dieser Güter auf einfache Mahnung durch Einschreiben mit Rückschein nach sich ziehen, und die Waren müssen unverzüglich zurückgegeben werden. Der Käufer haftet jedoch ab der Lieferung im Sinne von Kapitel III, siehe oben, Absatz 2 für Verlust oder Beschädigung der Güter sowie für von ihnen verursachte Schäden. Er versichert sich gegen alle ab der Auslieferung der Waren entstandenen Risiken.
Alle an Ort und Stelle veranlassten Transport-, Versicherungs-, Zoll- und Handhabungsvorgänge gehen zu Lasten und auf Kosten, Risiken und Gefahr des Käufers, dem es obliegt, ggf. Rechtsmittel gegen den Spediteur einzulegen, auch wenn der Versand frei erfolgt ist. Im Falle des Versandes durch den Verkäufer sind die Transportkosten im Verkaufspreis enthalten, außer auf ausdrückliche Anfrage des Käufers und in jedem Fall unter dessen voller Verantwortung. |
8.1 Mängel, die einen Anspruch auf Garantie eröffnen Der Verkäufer verpflichtet sich, jede Funktionsstörung, die aus einem Fehler im Entwurf, in den Materialien oder in der Ausführung (einschließlich der Montage, wenn diese Arbeit ihm übertragen wurde) herrührt, in den Grenzen der nachstehenden Verfügungen zu beheben. Die Pflicht des Verkäufers gilt nicht im Falle eines Mangels der vom Käufer gelieferten Materialien oder Bauteile oder einer von diesem vorgeschriebenen Bauart. Die Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch des gelieferten Teils, auch wenn dieses in eine Baugruppe eingebaut ist. Die Garantie dehnt sich nicht auf den Verschleiß der Teile und ihren zweckentfremdenden Gebrauch aus. Ansonsten wird sie verweigert, und insbesondere ist der Lieferant von jeglicher Garantieleistung befreit, wenn:
Eine Garantieleistung ist ebenfalls ausgeschlossen bei unvorhersehbaren Störfällen oder im Falle höherer Gewalt sowie für den Austausch oder Reparaturen infolge des normalen Verschleißes des Gerätes, von Beschädigungen oder Unfällen aus Nachlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung, falscher Benutzung des Gerätes oder einer falschen Montage eines Teils. 8.2 Laufzeit und Beginn der Garantie Sie gilt, außer bei besonderer Bestimmung, nur für Mängel, die sich während eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Inbetriebnahme herausgestellt haben, wobei ein Zeitraum von einem Jahr ab Lieferdatum nicht überschritten werden darf. Der Garantiezeitraum beginnt am Tag der Lieferung im Sinne von Kapitel III Absatz 3. Wenn die Lieferung einvernehmlich verzögert wird, wird die Garantiezeit um die Dauer der Verzögerung verlängert. Ersatzteile oder nachgemachte Teile werden durch die Garantie unter den gleichen Bedingungen wie das Originalmaterial und für einen neuen Zeitraum abgedeckt, wie in den Paragraphen über die Laufzeit der Garantie festgelegt. 8.3 Gegenseitige Verpflichtungen des Verkäufers und des Käufers Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein über jeden an dem gelieferten Produkt festgestellten Mangel, von dem er Kenntnis erhalten hat. Eventuelle Überprüfungs- oder Rückrufkampagnen bezüglich des Produktes des Verkäufers bedürfen ggf. besonderer Verhandlungen. 8.4 Modalitäten der Inanspruchnahme der Garantie (Rückgabe) Die sich aus der Garantieverpflichtung ergebenden Arbeiten werden im Prinzip in den Werkstätten des Verkäufers ausgeführt, nachdem der Käufer diesem die defekten Geräte oder Teile zur Reparatur oder zum Austausch zugesandt hat. 8.5 Haftung Jeder offensichtliche Mangel oder jede Nichtübereinstimmung muss, um berücksichtigt zu werden, innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung der Produkte per Einschreiben mit Rückschein gemeldet werden. Diese Reklamation muss exakte Daten über die Art und den Umfang des Mangels oder der Nichtübereinstimmung enthalten. 8.6 Produkthaftung Der Käufer entschädigt den Verkäufer und enthebt ihn jeder direkten oder indirekten Klage eines Dritten infolge eines Verlustes oder eines Schadens, für den der Verkäufer gemäß Abschnitten zwei und drei dieser Klausel 8.6. nicht haftbar ist. Der Verkäufer ist nicht haftbar für eventuelle, von den Produkten (i) an jeglicher Art von Gütern verursachten Verluste oder Schäden, wenn der Verlust oder der Schaden hervorgerufen wird, während die Produkte im Besitz des Käufers sind; oder (ii) an vom Käufer hergestellten oder montierten Produkten, noch für Verluste und Schäden aller Art, die durch die genannten Produkte verursacht werden. In keinem Fall kann der Verkäufer für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf den Verlust von Gewinn oder von Kundschaft und die Kosten in Kapital, die sich aus den Ersatz-Versorgungsquellen ergeben, haftbar gemacht werden. Die Parteien vereinbaren, sich gegenseitig über jede Infragestellung durch einen Dritten zu informieren.
Der Käufer erwirbt keinerlei Anspruch auf die Elemente des industriellen, intellektuellen und kommerziellen Eigentums, die der Verkäufer ihm hat liefern können, insbesondere mittels Katalogen, Preislisten, Werbeunterlagen und Datenblättern. Diese bleiben das exklusive Eigentum des Verkäufers und werden nur vertraulich weitergegeben. Der Käufer verpflichtet sich, sie nicht zu anderen Zwecken als den mit seinem persönlichen Gebrauch oder dem Vertrieb der Produkte des Verkäufers verbundenen zu benutzen; jeder andere Zweck ist ausgeschlossen. In keinem Fall dürfen die Produkte mangels ausdrücklicher Sondergenehmigung des Verkäufers unter anderen Marken, anderen Artikelnummern oder in anderen Verpackungen als den vom Verkäufer benutzten vertrieben werden.
Erfüllt der Käufer irgendeine seiner Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht, so wird acht Tage nach einer während dieser Zeitspanne teilweise oder ganz fruchtlos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein der Verkauf von Rechts wegen ohne Formalitäten rückgängig gemacht, wenn dies dem Verkäufer angemessen erscheint: eventuell vom Käufer oder einem Dritten geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen verbleiben als erster Schadensersatz beim Verkäufer, unbeschadet eines Rechtsmittels und Entschädigungen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass für jeden Rechtsstreit, dessen Ursache, Gegenstand oder Gelegenheit in den Handelsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer begründet liegt, ausschließlich das Handelsgericht am Sitz des Verkäufers zuständig ist, auch im Falle der Heranziehung eines Dritten oder mehrerer Beklagter. Das auf die Beziehungen zwischen den Parteien anwendbare Recht ist das französische Gesetz.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Aufnahme, Aufrechterhaltung oder Verlängerung der vertraglichen Beziehungen von der Vorlage von beglaubigten Buchhaltungs-, Finanz- und Gerichtsunterlagen und ggf. Garantien abhängig zu machen. Die Ausführung jeglicher Bestellung gilt in keinem Fall als Verzicht auf die vorangehenden Verfügungen.
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